
Gesundheitsförderung: Betriebliche Massage im Taunus direkt am Arbeitsplatz
Steigern Sie das Wohlbefinden und die Produktivität Ihrer Mitarbeitenden mit meinem professionellen Massage-Angebot „Betriebliche Massage im Taunus“ direkt in Ihrem Unternehmen. Meine Naturheilpraxis bietet Ihnen eine effektive Lösung zur Förderung der Gesundheit Ihrer Belegschaft.
Mein Angebot: Betriebliche Massage im Taunus
- 15-minütige Massageeinheiten in der Mittagspause
- Preis: 25 Euro pro Massageeinheit
- Mindestabnahme: 4 Massagen pro Termin
- Flexible Terminvereinbarung nach Ihren Bedürfnissen
Vorteile für Ihr Unternehmen

- Stressabbau und Entspannung für Ihre Mitarbeiter
- Steigerung der Arbeitszufriedenheit und Produktivität
- Reduzierung von Verspannungen und bürotypischen Beschwerden
- Verbesserung des Betriebsklimas
- Steigern Sie ihre Arbeitgeberattraktivität, indem Sie das Angebot für Ihre Belegschaft bezuschussen
- Mögliche steuerliche Vorteile: Bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr können steuerfrei sein
Rahmenbedingungen
- Sie stellen einen angenehmen Raum mit ausreichend Platz für eine Massagebank zur Verfügung
- Fahrtkostenpauschale bei Einsatzorten über 10 km Entfernung von Usingen
Investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und profitieren Sie von einer motivierten und leistungsfähigen Belegschaft. Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein maßgeschneidertes Angebot für die „Betriebliche Massage im Taunus“ für Ihr Unternehmen zu erhalten.
Weiterführende Informationen für Arbeitgeber
Hier sind die offiziellen Referenzen und Webseiten, die die Bezuschussung und steuerlichen Aspekte der betrieblichen Gesundheitsförderung für Arbeitgeber darstellen:
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Die offizielle Website des BMG bietet detaillierte Informationen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Dort wird erläutert, dass Arbeitgeber bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei für Gesundheitsförderungsmaßnahmen aufwenden können. - Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Das BMF hat am 20. April 2021 ein Schreiben veröffentlicht, das die Anforderungen an steuerfreie Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung präzisiert. - Industrie- und Handelskammer (IHK)
Die IHK-Webseiten bieten umfassende Informationen zu steuerlichen Aspekten der betrieblichen Gesundheitsförderung. Sie erklären den Freibetrag von 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr sowie die Möglichkeit einer Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt. - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Die SVLFG-Website informiert über die Erhöhung des steuerfreien Zuschusses auf 600 Euro seit dem 1. Januar 2020 für zertifizierte Gesundheitskurse.
Diese offiziellen Quellen bieten verlässliche und aktuelle Informationen zu den steuerlichen Vorteilen und Rahmenbedingungen der betrieblichen Gesundheitsförderung für Arbeitgeber.